Bayern hat das bundesweit schärfste Polizeigesetz. Das erlaubt viele Maßnahmen schon im Vorfeld einer Gefahr. Dagegen klagten Grüne, Linke, FDP und ein Aktivisten-Bündnis. Christian Rath war bei der Verhandlung in Karlsruhe dabei. Wenn die Polizei Straftaten verfolgt, gilt die Strafprozessordnung, ein Bundesgesetz. Zur Abwehr künftiger Gefahren gelten die Polizeigesetze der Länder, in Bayern heißt das Polizeiaufgabengesetz (PAG).