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Search ArticlesAlleingesellschafter einer Limited mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich und Verwaltungssitz in Deutschland ist deren Rechtsnachfolger
Der Alleingesellschafter einer Limited mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich und Verwaltungssitz in Deutschland ist mit Ablauf des Übergangszeitraums nach Art. 126 des Brexit-Abkommens deren Rechtsnachfolger. Dem Gläubiger eines noch gegen die Limited erlassenen Vollstreckungstitels kann gem. § 727 Abs. 1 ZPO eine vollstreckbare Ausfertigung gegen den Alleingesellschafter erteilt werden. BGH v.
Berufsfreiheit der Heilpraktiker: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Untersagung der Entnahme von Blut zur Herstellung nichthomöopathischer Eigenblutprodukte
Der durch die Untersagung der Blutentnahme zur Herstellung nichthomöopathischer Eigenblutprodukte bewirkte Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit von Heilpraktikern stellt keinen Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG dar. Denn Heilpraktiker, die nichthomöopathische Eigenbluttherapien anbieten wollen, werden lediglich daran gehindert, einen Teilbereich ihrer heilpraktischen Tätigkeit auszuüben.
Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 34)
OLG Dresden 12.3.2026 - 12 W 77/26 Wurde gegen einen eingetragenen Geschäftsführer ein uneingeschränktes zivilgerichtliches Tätigkeitsverbot von ungewisser Dauer ausgesprochen, so erlischt für die Geltungsdauer des Verbots seine Vertretungsmacht 1. Ist die Ablehnung der Aussetzung nach § 21 FamFG Gegenstand der Endentscheidung, kann die Überprüfung derselben innerhalb des Rechtsmittels gegen die Endentscheidung, also im Rahmen der Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG erfolgen. 2.
Versandapotheke mit wettbewerbswidrigem "E-Rezept-Rabatt"
Der Sachverhalt: Die Antragsgegnerin ist eine Versandapotheke. Die Antragstellerin wendet sich im Wege des Eilverfahrens gegen Werbeaussagen der Antragsgegnerin im Zusammenhang mit einem "20 € E-Rezept-Rabatt". Das LG wies den Antrag zurück. Auf die Berufung der Antragstellerin untersagte das OLG der Antragsgegnerin u.a. die streitige Werbeaussage "E-Rezept-Rabatt. Automatisch bis zu 20 € Zuzahlungen sparen". Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Funktionsunfähigkeit eines einköpfigen Betriebsrates
Die Funktionsunfähigkeit eines Betriebsrates kann zu einem fehlenden Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag des Betriebsrates führen. Kann das einzige Betriebsratsmitglied dauerhaft nicht in den Betrieb kommen, liegt eine Funktionsunfähigkeit des Betriebsrates vor. LAG Hannover v.
14 % der Rentner im Alter von 65 bis 74 Jahren sind noch erwerbstätig - Tendenz steigend
Der Anteil der erwerbstätigen Rentner sinkt mit dem Alter und steigt mit dem Bildungsniveau Der Anteil der erwerbstätigen Rentner nimmt mit zunehmendem Alter kontinuierlich ab. So arbeitete von den 65- und 66-jährigen Rentenbeziehenden knapp ein Fünftel (19 %), von den 73- und 74-jährigen Rentnern gingen noch 8 % einer Arbeit nach.
Erforderlicher Vortrag für den Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen einen Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG
Für den Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG wegen Diskriminierung ist konkreter, substantiierter und nachprüfbarer Tatsachenvortrag erforderlich. Der pauschale Vortrag, der Anspruchsteller habe kein echtes Interesse an der Stelle, sondern durchsuche Stellenanzeigen auf Fehler und bewerbe sich dann systematisch in "einer Art Geschäftsmodell", um Entschädigung zu erlangen, genügt dafür nicht.
Wann gilt die KI-VO infolge der Änderungen durch die Digital-Omnibus-VO zur KI?
Am 24.7.2026 ist die Verordnung (EU) 2026/1744 zur Änderung der KI-VO zur Vereinfachung der Umsetzung harmonisierter Vorschriften für KI (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI) im Amtsblatt der EU eingetragen und drei Tage später in Kraft getreten. Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI führt zum einen neue verbotene Praktiken in Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 lit. ba) und lit. bb) KI-VO und diverse andere neue Vorschriften in die KI-VO ein.
Zur Zuständigkeit hinsichtlich der Entscheidung über die Geschäftswertbeschwerde
Auch bei § 4 Abs. 4 Satz 2 JVEG entspricht es der herrschenden Auffassung, dass unter dem "nächsthöheren" Gericht unabhängig vom Instanzenzug in der Hauptsache das allgemein dem erkennenden Gericht übergeordnete Gericht zu verstehen ist. Nächsthöheres Gericht über dem LG ist im Gerichtsaufbau grundsätzlich das OLG (Art. 2 des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern). BayObLG v.
Anfechtbarer Abberufungsbeschluss macht Geschäftsführer prozessual vertretungsunfähig
Der Sachverhalt: Die Antragstellerin ist eine GmbH mit vier Gesellschaftern zu je 25 %. Alleiniger, alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer war bis zum 7.7.2026 der H. Die Antragsgegnerin ist nicht Gesellschafterin. Die Satzung sieht u.a. vor: Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung bei Vertretung von mind. 75 % des Stammkapitals. Bei Unterquorum zweite Versammlung ohne Quorum. Vertretung nur durch andere Gesellschafter oder zur Verschwiegenheit verpflichtete Bevollmächtigte.