Schulpersonal künftig aus einer Hand Im Rahmen der geplanten "Reformpartnerschaft" sollen die Zuständigkeiten für das Personal an Schulen neu geordnet werden. Während derzeit an Pflichtschulen Beschäftigte mit unterschiedlichen Dienstgebern – etwa Bund, Ländern, Gemeinden oder Vereinen – tätig sein können, soll das künftig vereinheitlicht werden. An Pflichtschulen sollen die Bildungsdirektionen der Länder für das gesamte Personal zuständig sein, an Bundesschulen übernimmt diese Aufgabe der Bund.