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Das BAG entschied jüngst, dass Arbeitnehmer auch außerhalb ihres Dienstes verpflichtet sind, arbeitgeberseitige Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. SMS und Anrufe des Arbeitgebers* in der Freizeit dürfen nicht einfach ignoriert werden. Führt die fehlende Kenntnisnahme einer Information, z.B. einer Dienstplanänderung, zu einem verspäteten Dienstantritt, kann dies für den Arbeitnehmer arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Eine Mindestehedauerklausel von zehn Jahren in einer Hinterbliebenenversorgung ist nach Ansicht des BAG unwirksam. Die betriebliche Hinterbliebenenversorgung steht in letzter Zeit immer wieder im Fokus der Rechtsprechung. In der Diskussion stehen insbesondere Regelungen in Versorgungsordnungen und Versorgungszusagen, mit denen die Arbeitgeber ihr wirtschaftliches Risiko begrenzen wollen. Das BAG hatte sich zuletzt mit Altersabstandsklauseln und Späteheklauseln zu befassen.
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