Gegen den Gastwirt wird wegen Körperverletzung und Beleidigung ermittelt. Den Fall hat inzwischen der Staatsschutz, das Kommissariat K 44, zuständig für politisch motivierte Gewalttaten. Welche Folgen der Vorfall für den Gastwirt über die strafrechtlichen Konsequenzen hinaus hat, ist unklar. Laut Gaststättengesetz §4 kann ein Wirt die Konzession verlieren, der "nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzt". Explizit erwähnt wird in diesem Zusammenhang Alkoholismus.