Die aktuelle Regierungsvorlage zum ORF-Gesetz soll ein Verbot für den ORF enthalten, im Internet mehr als 350 Meldungen pro Woche zu publizieren. Ist so etwas rechtlich zulässig? Eher nicht, befindet der Verfassungs-Experte Manfred Matzka. Aus juristischer Sicht ist diese eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit. Aus juristischer Sicht: Einschränkung der Zahl von Meldungen ist unzulässig Darf ein Gesetz dem ORF verbieten, mehr als 350 Meldungen pro Woche zu veröffentlichen?