Wochenblatt-Leser Jan M. in B. fragt: Wenn ich in der staatlichen HI-Tier-Datenbank Stichtagsmeldungen mache sowie Zu- und Abgänge melde, kann ich dann auf das Führen des „lokalen“ Bestandsregisters verzichten? Dr. Michael Kerkhoff, Kreis Borken, Tiere und Lebensmittel, Veterinärangelegenheiten, antwortet: Mit der Einführung des europäischen Tiergesundheitsrechtsaktes ergeben sich neue Vorschriften hinsichtlich der Meldetatbestände für Schweine, Schafe und Ziegen.