Drohen säumigen Eigentümern Strafen? Falls Immobilienbesitzer die Abgabefrist nicht einhalten können, können sie unter Angabe von Gründen eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Eine Fristverlängerung komme in der Regel nur in begründeten Einzelfällen in Betracht, heißt es in einem "Steuerchatbot" auf einer Seite der Finanzverwaltungen der Länder. Das Verbraucherportal "Finanztip" empfahl, vorab am Telefon zu klären, ob überhaupt eine Chance auf eine Fristverlängerung besteht.