Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 bringt die Einführung der Mitteilungspflicht für nationale Steuergestaltungen wieder ins Spiel. Während das aktuelle Jahressteuergesetz-E 2024 auf die Stellungnahme des Bundesrats nach der Sommerpause wartet, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Bearbeitungsstand vom 10. Juli 2024 den Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG II) mit kurzer Frist zur Stellungnahme an die Verbände geschickt.