Stand: 04.09.2025 08:06 Uhr Durch eine Sonderregel kann das Fashion Outlet in Zweibrücken an bis zu 16 Sonntagen im Jahr öffnen. Ob das rechtsmäßig ist, soll heute ein Gutachten am Oberlandesgericht klären. Geklagt hatte der Grünstadter Modeunternehmer Steffen Jost. Er empfindet die Sonntagsöffnungszeiten des Fashion Outlets in Zweibrücken als Wettbewerbsnachteil für seine Modegeschäfte. Deshalb hat Jost die Modemarke Betty Barclay verklagt - stellvertretend für alle Geschäfte im Fashion Outlet.