echo24 Leben Reise Ein gebuchter Urlaub schützt nicht automatisch vor einem Gerichtstermin – entscheidend ist, ob und in welchem Umfang eine Verlegung rechtlich möglich ist. (Symbolbild) © Christin Klose/dpa Urlaub gebucht, dann kommt die Gerichtsladung: Was jetzt gilt, wann Termine verlegt werden und welche Regeln für Zeugen und Angeklagte wirklich greifen. Ein bereits gebuchter Urlaub und ein kurzfristig angesetzter Gerichtstermin passen selten zusammen.