Manchmal muss man weit in die Geschichte reisen, um Konflikte im Jetzt zu verstehen. 1879, einige Jahre nach der Gründung des Deutschen Reichs, verschmelzen die neuen Machthaber nicht nur die Kleinstaaten zu einer Nation. Sie vereinheitlichen auch Verwaltung, Regierung – und die Justiz. Das Gerichtsverfassungsgesetz gründet den einheitlichen Rechtsstaat im Reich mit. Im zackigen Sound des Preußentums legt das Gesetz fest, dass Staatsanwaltschaften „weisungsgebunden“ sind.