Zeitz/MZ. - Das war für den Strafrichter am Amtsgericht in Zeitz ein wohl eher kurzer Einsatz. Nach nicht einmal einer halben Stunde nahm ein 41-jähriger Mann aus Teuchern seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl wieder zurück. „Ich bin nicht an das Strafmaß im Strafbefehl gebunden. Bei einer Verurteilung hier könnte es auch teurer für Sie werden“, mahnte der Richter. So blieb es dabei, dass der Angeklagte 1.900 Euro wegen Autofahrens ohne Fahrerlaubnis zahlen muss.