FAQ Neue Regeln ab Sonntag Eine Verkäuferin bietet Lachgasbehälter und Luftballons in einem Kiosk an. (Quelle: dpa) Ab Sonntag ist der Verkauf von Lachgas an Privatpersonen weitestgehend verboten Verbot gilt für stationären und Online-Handel sowie Lieferdienste Für Minderjährige gelten besonders strenge Regeln Was genau wird verboten? Am Sonntag, den 12. April, tritt bundesweit ein Verkaufsverbot für Lachgas (Distickstoffmonoxid) in Kraft.