Abo – Welche Apartments in Zürich verboten werden – und welche nicht Zürich erhält ein Teilverbot für Kurzzeitwohnungen. Darum geht es bei der neuen Regelung. Saniert und temporär vermietet: Ein Haus an der Kanzleistrasse. Eine 16 Jahre dauernde politische Debatte fand am Donnerstag vorerst einen Schlusspunkt: Das Bundesgericht hat beschlossen, dass die Stadt Zürich Business-Apartments in Wohnzonen stark einschränken darf. Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, benötigen Sie ein Abo.