Im Frühjahr 2019 wurde der deutschen Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Juliane Kokott, ein zunächst unscheinbares Verfahren zugeteilt. Ein nahezu alltäglicher Fall: Der französische Pharmakonzern Servier stritt mit der Europäischen Kommission, im Mittelpunkt stand ein Blutdruckmittel des Konzerns, Perindopril. Als Generalanwältin sollte Kokott in dem Verfahren einen Schlussantrag verfassen, eine Empfehlung, der die Richter meist folgen.